Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Firma COCO Communication GmbH (im folgenden COCO genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftbedingungen. Abweichende Erklärungen sind nur dann gültig, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.
  2. Vertragsabschluss
    Sämtliche Angebote der Firma COCO sind freibleibend. Der Kunde seinerseits ist an erteilte Aufträge 14 Tage ab Zugang bei COCO gebunden. Kundenaufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von COCO als angenommen, soferne COCO nicht klar zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.
  3. Leistung und Honorar
    Mangels gegenteiliger Vereinbarung beginnt der Honoraranspruch von COCO für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. COCO ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen (z.B. 30 % nach Auftragserteilung, bei Fremdkosten höherer Prozentsatz). Etatabrechnung: Für sämtliche erbrachten Leistungen sowie die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält COCO ein Honorar in der Höhe von 15 % des abgewickelten Werbeetats. Sämtliche erbrachten Nebenleistungen von COCO sind gesondert zu honorieren, soweit diese keine Deckung im vereinbarten Honorar finden. Weiters sind sämtliche Barauslagen von COCO gesondert zu ersetzen. Kostenvoranschläge von COCO sind unentgeltlich und unverbindlich. Werden die Kosten aufgrund eines Voranschlages um mehr als 20 % überschritten, verpflichtet sich COCO, den Kunden darauf gesondert hinzuweisen. Mangels Widerspruch binnen 3 Tagen gilt die Überschreitung als akzeptiert.
  4. Präsentationen
    Mangels gegenteiliger Vereinbarung steht COCO für erbrachte Präsentationsleistungen ein angemessenes Honorar zu, welches insbesondere die Fremdleistungen deckt. Wird COCO aufgrund der Präsentation nicht beauftragt, so verbleibt das Copyright sowie sämtliche Präsentationsunterlagen im Eigentum von COCO. Werden die im Zuge einer Präsentation von COCO eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von COCO gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist COCO berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwerten. Jedwede Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder ähnliches ist ohne ausdrückliche Zustimmung von COCO unzulässig.
  5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
    Sämtliche Präsentationsunterlagen von COCO sind Eigentum der Agentur. Ändert der Kunde erbrachte Agenturleistungen von COCO ohne Zustimmung von COCO, so haftet der Kunde für Verletzungen im Sinne des Urheberrechts ausdrücklich selbst. Erstellt COCO aufgrund von kundenseitig beigestellten Unterlagen Werbemittel oder ähnliches, so trägt die Haftung im Sinne des Markenschutzrechtes bzw. des Urheberrechtes ausdrücklich der Kunde.
  6. Kennzeichnung
    COCO ist ausdrücklich berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass der Kunde daraus einen Entgeltanspruch ableiten kann.
  7. Genehmigung
    Sämtliche Leistungen von COCO sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die Haftung für die urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von COCO wird der Kunde selbst überprüfen lassen, wünscht der Kunde die Überprüfung durch COCO, so hat der Kunde auch die damit verbundenen Kosten zu tragen.
  8. Termine
    COCO bemüht sich, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten. Die Rechtsfolgen aus Nichteinhaltung von Terminen treten über Veranlassung des Kunden frühestens dann ein, wenn dieser eine mindestens 14-tägige Nachfrist gewährt hat. Diese Nachfrist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an COCO. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens COCO. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, so insbesondere Lieferverzug bei Auftragnehmern von COCO, entbinden COCO jedenfalls von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine.
  9. Zahlung
    30 % des Rechnungsbetrages werden bei Abschluss des Auftrages prompt fällig. Die Restzahlung ist nach Abschluss des Auftrages prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 10 % p.a. als vereinbart. Es gilt ausdrücklich Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dem Kunden steht kein wie immer geartetes Recht auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung zu. Agenturgeschäfte sind nicht skontofähig.
  10. Gewährleistung und Schadenersatz
    Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen und begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden berechtigen diesen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch COCO zur Geltendmachung.
  11. Haftung
    Wird COCO aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch Dritte in Anspruch genommen, so hat der Kunde COCO ausdrücklich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich erfolgter wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Verletzungen, die gemäß der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunde zu vertreten hat. Wir weisen nochmals darauf hin, dass bei sämtlichen Aufträgen die Notwendigkeit einer kennzeichen-, urheber- und wettbewerbsrechtlichen Überprüfung durch den Kunden besteht und wir bei Freigabe des Auftrages diese als erfüllt erachten.
  12. Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und COCO ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist Salzburg.
    Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht der Stadt Salzburg als vereinbart.